Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Niedersachsen will mit dem Investitionsprogramm das Ganztagsangebot an Grundschulen stärken. Daher sind antragsberechtigt Schulträger von öffentlichen Grundschulen sowie Förderschulen mit Ganztagsangebot.
Mit den Finanzmitteln des Bundes von rd. 70,6 Mio. € und mit einem Eigenanteil können Schulträger
- Ausstattungsinvestitionen,
- bauvorbereitende Maßnahmen und
- Baumaßnahmen
umsetzen.
Die Maßnahmen müssen plausibel und direkt zu einer qualitativen Verbesserung bzw. zu einem Ausbau des Ganztagsangebots an Grundschulen bzw. Förderschulen mit Ganztagsangebot beitragen.
Weitere Informationen sind der niedersächsischen Förderrichtlinie vom 20.01.2021 sowie der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund vom 29.12.2020 zu entnehmen.
Anträge können ab dem 20.01.2021 mit den notwendigen Unterlagen ausschließlich in Papier (nicht per Email) bei den Bewilligungsbehörden eingereicht werden.
Für die Antragsstellung ist ausschließlich das vorgesehene Antragsformular zu verwenden.
Die Bewilligungsbehörden entscheiden nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Antragsschluss ist der 01.03.2021 (Eingangsdatum).
Die Anträge sind an die jeweils zuständigen Regionalen Landesämter für Bildung und Schule zu richten.
RLSB Braunschweig
Kurt-Schumacher-Str. 21
38102 Braunschweig
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
RLSB Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Postfach 110122
30856 Laatzen
RLSB Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach: 21 20
21311 Lüneburg
RLSB Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
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