Versicherungsschutz für Schülerinnen/Schüler und Amtshaftung

Schäden, die in Schulen bzw. bei schulischen Veranstaltungen durch Unfälle, Diebstähle und durch Sachbeschädigungen entstehen, werden dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ersetzt. An wen sich der Geschädigte zur Geltendmachung seiner Ansprüche wenden muss, bestimmt sich danach, welche Rechtsgrundlage zugrunde liegt. Nähere Erläuterungen finden Sie in dieser Rundverfügung (Stand 06/2020):

application/pdf 2020-07-27 Rd.vfg. Amtshaftung.pdf — 167 KB

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Bearbeitet von: admin     letzte Änderung 2020-09-01T15:17:24+02:00