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erstellt von Admin
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zuletzt geändert:
30.11.2020 21:00
Bei der Einstellung von lehrenden und nicht lehrenden Beschäftigten im schulischen Bereich ist von den Bewerberinnen und Bewerbern ein „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden“ zu verlangen. Dies dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten.