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  • Niedersächsisches Kultusministerium
  • Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
  • Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
  • Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
  • Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
  • Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Herzlich willkommen!

Hier entsteht ein neues Bildungsportal für Niedersachen! An dieser Stelle bündeln wir die Inhalte der Internetauftritte des Kultusministeriums, des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung / NiBiS sowie der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung rund um das Thema Schule und Kita unter einer Adresse.

Voraussichtlich ab Mitte 2021 steht Ihnen das Bildungsportal in vollem Umfang zur Verfügung.

RLSB Niedersachsen
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Schüler
  • Berufsbildenden Schulen und die berufsbildenden Ersatzschulen prüfen, ob mit einem in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworbenen Zeugnis die für den jeweiligen Bildungsgang vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Bewertung von Bildungsnachweisen
  • Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen. Elternvertretung
  • Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert eine Schule auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Ordnungsmaßnahmen
  • Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören neben der Schulervertretung und dem Schülerrat auch der Schulvorstand. Schülervertretung
  • Allgemeine Informationen zum Thema Schulbesuch, Schulpflicht, zum Gastschulbesuch und zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule Schulbesuch & Schulpflicht
  • Informationen zur Möglichkeit niedersächsischer Schülerinnen und Schüler, in Bremen und Hamburg öffentliche Schulen zu besuchen. Schulbesuch in Bremen / Hamburg
  • Schulen haben sich in allen Fragen, die Elternrechte oder -pflichten berühren, strikt an dem Begriff der Erziehungsberechtigten gem. § 55 NSchG zu orientieren, da davon im Zweifel die Wirksamkeit einer Entscheidung abhängen kann. Sorgerecht
  • Unter den hier aufgeführten Links finden Sie die Stundentafeln der unterschiedlichen Schulformen im niedersächsischen Vorschriftensystem "Voris". ACHTUNG: In diesem Bereich kommt es leider immer wieder zu Problemen mit Links zu VORIS. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, die Redaktion zu benachrichtigen (Kontakt). Stundentafeln
    • Informationen zu den Stundentafeln IGS und KGS
  • Zeugnisse
Informationen zu den Stundentafeln IGS und KGS https://www.rlsb.de/themen/schueler/klassenbildung-stundentafeln/informationen-zu-den-stundentafeln-igs-und-kgs https://www.rlsb.de/@@site-logo/Kopf.png

Informationen zu den Stundentafeln IGS und KGS

Die Adresse lautet: http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1974&article_id=6424&_psmand=8

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2010-09-10T13:58:16+02:00     
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  • Berufsbildenden Schulen und die berufsbildenden Ersatzschulen prüfen, ob mit einem in einem anderen Bundesland oder im Ausland erworbenen Zeugnis die für den jeweiligen Bildungsgang vorgeschriebenen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Bewertung von Bildungsnachweisen
  • Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen. Elternvertretung
  • Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert eine Schule auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Ordnungsmaßnahmen
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