Richtlinie BRÜCKE
Die neue Richtlinie über Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Entwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschule (Richtlinie BRÜCKE) tritt mit Wirkung vom 26.09.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft. Sie ist im Nds. MBl. Nr. 33/2018 vom 26.09.2018, S.861 f. veröffentlicht.
Die Richtlinie unterstützt Vorhaben zur Unterstützung und Begleitung des Übergangs von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule unter Berücksichtigung der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen von Kindern.
Hintergrund ist die geplante Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in den Zuständigkeitsbereich der Kindertagesstätten. Mit der Richtlinie BRÜCKE soll die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen gestärkt werden.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang Personal- und Sachausgaben. Das zusätzlich eingesetzte Personal hat die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 1 bis 2 KiTaG zu erfüllen und muss mindestens mit der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit beim Antragsteller beschäftigt sein. Die Personalkosten für sonstige Fach- und Betreuungskräfte gemäß § 4 Absatz 3 sind nicht im Rahmen der Richtlinie förderfähig.
Die Zuwendung wird für die Dauer von jeweils einem Kindergartenjahr (01.08.-31.07.) gewährt. Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung erst nach Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgen kann. Die Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgt jährlich im Frühjahr.
Bitte beachten Sie, zusammen mit dem Förderantrag ggf. einen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns nach Nr. 6.3 der Richtlinie zu stellen! Diesen finden Sie als Anlage 1 in den unten beigefügten Antragsvordrucken.
Der Zuwendungsantrag ist schriftlich oder vorab als gescanntes Dokument mit Unterschrift per E-Mail beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover, Dezernat Frühkindliche Bildung, Landesjugendamt - Fachbereich III, einzureichen.
Bei Fragen zur Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie BRÜCKE wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bereiche Braunschweig und Lüneburg
Stefan Adolph
Tel.: 0511 106-7081
Stefan.Adolph@rlsb-h.niedersachsen.de
Bereiche Hannover und Weser-Ems
Michael Bröde
Tel.: 0511 106-7008
Michael.Broede@rlsb-h.niedersachsen.de
Richtlinie, FAQ & Hinweise
Datei / Formular | Beschreibung |
---|---|
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Entwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschule (Richtlinie BRÜCKE) | Erlass des MK vom 01.08.2018 im Nds. MBI Nr. 33/2018 vom 26.09.2018, S.861 f. |
FAQs zur Richtlinie Brücke | Fragen und Antworten zur Richtlinie |
Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-Gk) | Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften |
Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) | Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung |
Kindergartenjahr 2020/2021
Datei / Formular | Beschreibung |
---|---|
Antragsvordruck inkl. Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn | Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie BRÜCKE für das Kindergartenjahr 2020/2021 |
Geldbedarfsanforderung | Vordruck für die Geldbedarfsanforderung |
Rechtsbehelfsverzicht | Vordruck für den Rechtsbehelfsverzicht |
Kindergartenjahr 2019/2020
Datei / Formular | Beschreibung |
---|---|
Geldbedarfsanforderung | Vordruck für die Geldbedarfsanforderung |
Verwendungsnachweis | Vordruck für den Verwendungsnachweis |
Sachbericht | Vordruck für den Sachbericht |
Zahlenmäßiger Nachweis - Anlage 1 | Zahlenmäßiger Nachweis (ohne Belege) |
Vordruck für Sachausgaben - Anlage 2 | Vordruck für die Sachausgaben |
Vordruck Personalausgaben - Anlage 3 | Vordruck für die Personalausgaben |
Artikelaktionen