Informationen zum Schulgirokonto

In seinem Erlass vom 01.08.2018 hat das Niedersächsische Kultusministerium Regeln zur Führung von Schulgirokonten durch die Schulen festgelegt. Diese Konten sollen vorwiegend für die Lernmittelausleihe, die durchlaufenden Mittel sowie für das Budget der Schulen verwendet werden.

SEPA und Schule

Auch Schulen müssen bei ihrer Kontoführung die neuen SEPA-Vorgaben einhalten, die ab dem 01.02.2014 in Kraft treten. Dies betrifft in erster Linie Schulen, die das Lastschriftverfahren einsetzen, um z. B. die Elternbeiträge für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln einzuziehen.

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Bearbeitet von: Heiner Bohnhof     letzte Änderung 2020-01-23T17:36:41+02:00