Informationen zum Schulgirokonto
SEPA und Schule
Auch Schulen müssen bei ihrer Kontoführung die neuen SEPA-Vorgaben einhalten, die ab dem 01.02.2014 in Kraft treten. Dies betrifft in erster Linie Schulen, die das Lastschriftverfahren einsetzen, um z. B. die Elternbeiträge für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln einzuziehen.
Artikelaktionen