Finanzhilfe zur Schulgeldfreiheit
Durch Entscheidung des Niedersächsischen Landtages zum Haushaltsbegleitgesetz 2022 am 16.12.2021 wurde der § 151a in das NSchG eingefügt und damit ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung der Schulgeldfreiheit geschaffen. Um den Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, Fachschule Sozialpädagogik und der Berufsfachschule Pflegeassistenz einen kostenfreien Schulbesuch zu ermöglichen, gewährt das Land solchen Schulen, die als Ersatzschulen genehmigt sind, ab dem Schuljahr 2022/2023 auf Antrag eine zusätzliche Finanzhilfe zur Förderung der Schulgeldfreiheit.
Der Antrag für die zusätzliche Finanzhilfe zur Gewährung der Schulgeldfreiheit muss nach § 2 Satz 3 der VO spätestens zwei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt werden. Für Ausbildungen, die zum 01.08.2022 begonnen haben, bedeutet dieses, dass der Antrag spätestens am 30.09.2022 gestellt werden muss. Sofern die Ausbildung mit dem Schuljahr 2022/23 gestartet ist, also am 25.08.2022, gilt eine Antragsfrist bis zum 24.10.2022.
Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung ist es in dem Schuljahr 2022/23 möglich, den Antrag im Notfall zur Fristwahrung auch formlos zu stellen. Der entsprechende Antragsvordruck ist nachzureichen.
Bei Fragen zur zusätzlichen Finanzhilfe wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
RLSB Lüneburg | Ines Müller | 04131 15-2174 | |
Sonja Strasser-Hildebrandt | 04131 15-2024 |
Weitere Informationen
Datei / Formular | Beschreibung |
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§ 151 a NSchG | Voris - § 151 a des Nds. Schulgesetz |
Verordnung | Niedersächsische Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit in den Bildungsgängen Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -, Fachschule - Sozialpädagogik - und Berufsfachschule - Pflegeassistenz - an genehmigten Ersatzschulen |
Antragsvordruck | Antrag auf Gewährung der zusätzlichen Finanzhilfe (Schulgeldfreiheit) |
Anlage Schülerzahlen | Anlage zur Zwischenmitteilung bzw. zum Gesamtnachweis; Stand: 01/2023 |
Gesamtnachweis | Vordruck zur Mitteilung der Schülerzahlen zum Ende der Ausbildung; Stand: 01/2023 |
Zwischenmitteilung Schülerzahlen | Vordruck zur Mitteilung der Schülerzahlen nach Ende des ersten Ausbildungsjahres bzw. bei Veränderung; Stand: 01/2023 |
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