Sofortausstattungsprogramm
Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes ersetzt die bisher mögliche vereinfachte Beschaffung von Mobilen Endgeräten nach 2.6 der Förderrichtlinie.
Grundsätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite "DigitalPakt Schule in Niedersachsen" des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück nimmt die Anträge bis zum 31.08.2020 entgegen und bearbeitet die Anträge für das gesamte Land Niedersachsen als Vorortaufgabe.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der Datei unten auf dieser Seite.
Antragsverfahren für Schulträger
Für das Antragsverfahren zum Sofortausstattungsprogramm wird ein Antragsvordruck zur Verfügung gestellt, der zwingend zu verwenden ist. Den Vordruck finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite.
Dort finden Sie auch ein Formular für die Rücknahme von bereits gestellten Anträgen aus dem Digitalpakt als Anlage zu dem Antragsvordruck sowie ein Formular für den Abruf der Mittel nach Erteilung der Bewilligung.
Datei | Beschreibung |
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Mittelabruf | Stand: 13.07.2020 |
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner | Stand: 01.12.2020 |
Verwendungsnachweis.pdf | Stand: 09.09.2020 |
Anlage 1 zum Verwendungsnachweis.pdf | Stand: 09.09.2020 |
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