Ausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG)
Grundlegendes zur neuen Ausbildung nach PflBG
Seit dem 01.01.2020 werden die Pflegeausbildungen in Deutschland durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geordnet. Die Ausbildung nach PflBG ist dabei generalistisch ausgerichtet und vermittelt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung 'Pflegefachfrau' oder 'Pflegefachmann' zu führen. Alternativ ist es möglich, sich für einen Ausbildungsschwerpunkt in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden und die Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu erhalten.
Aktuelles
Stand der Umsetzung in Niedersachsen, Fortbildungsangebote, Informationsveranstaltungen, aktuelle Entwicklungen
Dokumente
Rahmenpläne, rechtliche Bestimmungen, Verfahrenshinweise und weitere Dokumente zum Herunterladen
Finanzierungsverfahren
Finanzierungsverfahren für Pflegeschulen nach § 9 PflBG in freier Trägerschaft
Umsatzsteuerbefreiungsverfahren
Umsatzsteuerbefreiungsverfahren für Leistungen im Bereich der Ausbildung zu den Pflegeberufen gemäß § 4 Nr. 21 UStG
Artikelaktionen