Physiotherapie
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. (§ 8 MPhG)
Zugangsvoraussetzungen (§ 10 MPhG)
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- der Realschulabschluss
oder eine gleichwertige Ausbildung
oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Ausbildung und Prüfung (§ 9 MPhG § 1 PhysTh-APrV)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus
- theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 2900 Stunden und
- einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1600 Stunden.
Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.
Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildung zur Physiotherapeutin/ zum Physiotherapeuten
Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) regelt in § 12 die Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung zur Physiotherapeutin / zum Physiotherapeuten
- Der dreijährige Lehrgang kann auf Antrag um sechs Monate verkürzt werden, wenn eine an einer staatlich anerkannten Lehranstalt abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung als Turn- und Sportlehrer/-in bzw. Gymnastiklehrer/-in nachgewiesen wird.
- Personen, die die Ausbildung zur Masseurin und med. Bademeisterin / zum Masseur und med. Bademeister vor Inkrafttreten des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (26.05.1994) abgeschlossen haben, und diese Berufbezeichnung führen dürfen, sowie Personen die nach 1994 die staatliche Prüfung für Masseure und medizinische Bademeister erfolgreich abgeschlossen haben, können sich auf Antrag die Ausbildung auf 18 Monate (bzw. 2100 Stunden in Teilzeitform) verkürzen lassen.
- Personen, die die Berufsbezeichnung „Masseur/-in und med. Bademeister/-in“ führen dürfen, und eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen können, haben die Möglichkeit sich die Ausbildung auf Antrag auf 12 Monate (bzw. 1400 Stunden in Teilzeitform) verkürzen zu lassen.
Die verkürzte Ausbildung schließt mit einer staatlichen Ergänzungsprüfung ab.
Hinweise:
- Antrage auf Verkürzung der Ausbildung müssen vor Antritt des jeweiligen Lehrgangs bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt werden.
- Verkürzte Lehrgänge (12 bzw. 18 Monate) können nur an Schulen/Lehranstalten für Physiotherapie durchgeführt werden, die hierfür über eine staatliche Anerkennung verfügen.
Kontakt
Erreichbarkeit | Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover Dezernat 4 - Berufliche Bildung
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Mailänder Straße 2,
30539 Hannover
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Dezernentin |
Daniela Depping
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Tel: 0511 106-7151
Fax: 0511 106-992860 |
Sachbearbeitung |
Dieter Wettmarshausen
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Tel.: 0511 106-7298
Fax: 0511 106-992860
|
Doreen Rupprecht
|
Tel.: 0511 106-3341
Fax: 0511 106-992860
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Ulrich Zobjack
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Tel: 0511 106-2385
Fax: 0511 106-992860 |
Formulare
Datei / Formular | Beschreibung |
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Antrag auf Rücktritt.pdf |
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