Orthoptik
Ausbildungsziel (§ 3 OrthoptG)
Die Ausbildung zur Orthoptistin und zum Orthoptisten soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs dazu befähigen, insbesondere bei der Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des ein- und beidäugigen Sehens bei Schielerkrankungen, Sehschwächen und Augenzittern mitzuwirken.
Zugangsvoraussetzungen (§ 5 OrthoptG)
- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Dauer der Ausbildung (§ 4 OrthoptG und § 1 OrthoptAPrV)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus
- theoretischem und praktischen Unterricht im Umfang von 1700 Stunden und
- einer praktischen Ausbildung im Umfang von 2800 Stunden.
Die Ausbildung zur Orthoptistin und zum Orthoptisten ist eine schulische Ausbildung im Gesundheitsbereich. Sie findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.
Kontakt
Erreichbarkeit |
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover |
Mailänder Straße 2,
30539 Hannover
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Dezernentin |
Daniela Depping
|
Tel: 0511 106-7151
Fax: 0511 106-992860 |
Sachbearbeitung |
Ulrich Zobjack
|
Tel: 0511 106-2385
Fax: 0511 106-992860 |
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