Überstellungen in andere Bundesländer
- Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe und
- Prüfungen zum Meister für Bäderbetriebe
können ggfs. auch in anderen Bundesländern abgelegt werden. Die Zulassung erfolgt immer im Bundesland des Erstwohnsitzes.
Überstellung zur Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe
Die Konferenz der zuständigen Stellen hat in ihrer Sitzung im Septemer 2019 beschlossen, dass ab dem 01.01.2020 nach geltender Rechtlage nach § 39 BBiG keine Überstellungen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe in andere Bundesländer mehr vorzunehmen sind, d. h. die Zulassung und Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe kann ausschließlich in dem Bundesland des Erstwohnsitzes erfolgen.
Überstellung zur Prüfung als Meister für Bäderbetriebe
Überstellungen für Meisterprüfungen in andere Bundesländer sind z. Zt. weiter möglich.
Folgende Unterlagen sind bei der zuständigen Stelle im Bundesland des Erstwohnsitzes vorzulegen:
- unterschriebener Antrag
- Nachweis einer 2 -jährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe (Nachweis der Zeit durch eine schriftliche betriebliche Bestätigung)
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale,
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (nicht älter als drei Monate) und
- ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung.
- Mitteilung Ihrer Anschrift und weiterer Kontaktdaten (Telefon, Handy, Email)
- Mitteilung, in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt werden soll
- ggfs. Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber
Für Überstellungen in ein anderes Bundesland fallen Gebühren in Höhe von 70 Euro an.
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