Externe Prüfungsbewerber u. -bewerberinnen
Es handelt sich hierbei um eine Zulassung in besonderen Fällen.
Folgende Punkte muss die Bewerberin/ der Bewerber als Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung als externe Prüfungsbewerberin / externer Prüfungsbewerber erfüllen:
- Nachweis der 4,5-jährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe (Tätigkeit als Rettungsschwimmer ist nicht ausreichend),
- Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i. S. d. § 9 Abs. 2 Prüfungsordnung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (Nds. POFAB) oder Ausbildungsnachweise i. S. d. 9 Abs. 3 Nds. POFAB sowie amtliche oder amtlich beglaubigte Prüfungsnachweise der Leistungen nach §§ 3 und 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe,
- das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale,
- Lebenslauf (tabellarisch) und
- ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung.
- Für Bewerber aus anderen Bundesländern:
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Die Konferenz der zuständigen Stellen hat in ihrer Sitzung im Septemer 2019 beschlossen, dass ab dem 01.01.2020 nach geltender Rechtlage nach § 39 BBiG keine Überstellungen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe in andere Bundesländer mehr vorzunehmen sind, d. h. die Zulassung und Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe kann ausschließlich in dem Bundesland des Erstwohnsitzes erfolgen.
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Überstellungen für Meisterprüfungen in andere Bundesländer sind z. Zt. weiter möglich.
- Gebühren:
Für die Zulassung zur Externenprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 220 Euro fällig.
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