Bewertung eines ausländischen Lehramtsabschlusses

Sie haben im Ausland ein Studium als Lehrerin oder Lehrer abgeschlossen und möchten in Niedersachsen tätig werden?

Dann gilt folgendes Verfahren:

Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres im Ausland abgeschlossenes Lehramtsstudiums beantragen, da es sich um einen reglementierten Beruf handelt.

Damit die Anerkennung der im Ausland erlangten Berufsqualifikation erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. die absolvierte Ausbildung berechtigt in dem Land, in dem sie absolviert wurde, zur Ausübung des Berufs als Lehrerin bzw. Lehrer und
  2. es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen der im Herkunftsland absolvierten Ausbildung und der niedersächsischen Lehramtsausbildung.

In Niedersachsen wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen erworben durch einen Masterabschluss (Master of Education) in mindestens zwei Fächern und einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit abschließender Staatsprüfung.

Bei im Ausland absolvierten und nicht abgeschlossenen Lehramtsausbildungen liegt die Zuständigkeit für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf eine niedersächsische Lehramtsausbildung bei den niedersächsischen Universitäten.

Wo erhalten Sie weitere Informationen oder eine Beratung?

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antragstellung auch von anderen Stellen umfassend beraten zu lassen. Nutzen Sie z. B. folgende Beratungsangebote und fragen Sie dort ggf. auch nach Finanzierungsmöglichkeiten:

Einen virtuellen Sprachkurs für Menschen in pädagogischen Berufen  bietet das IQ-Netzwerk Niedersachsen an:
https://www.ibb.com/info/migrantinnen-und-migranten/iq-netzwerk-niedersachsen-virtueller-sprachkurs-fuer-paedagoginnen-und-paedagogen

Wo stellen Sie den Antrag?

Lehrkräfte aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus Norwegen, Liechtenstein, Island (EWR) sowie der Schweiz beantragen die Anerkennung beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier

Lehrkräfte aus Drittländern beantragen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beim Niedersächsischen Kultusministerium. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

 

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Bearbeitet von: Anke Knoll     letzte Änderung 2021-05-31T16:03:46+01:00