Richtlinie „Billigkeitsleistungen für Stornokosten für Schulen in freier Trägerschaft“
Ziel der Billigkeitsleistung ist es, den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft eine finanzielle Unterstützung zur Milderung von Härten zu leisten, die durch die Stornierung von Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalten aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie entstanden sind. Die Billigkeitsleistungen werden den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch gewährt.
Informationen und Materialien wie die Richtlinie, das Antragsformular oder eine Übersicht zu Förderhöchstbeträgen der kommunalen und freien Schulträger finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums:
Anträge können bis zum 31.10.2021 bei dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung unter Verwendung des vorgegebenen Antragsformulars gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.
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