Sondermittel Außerunterrichtliche Schwimmkurse

Durch dieses Programm soll das aus dem Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft" finanzierte außerschulische Schwimmprogramm, das für Kinder und Jugendliche angeboten wird, um schulische außerunterrichtliche Schwimmkurse außerhalb des Aktionsprogramms ergänzt werden können.
Kosten für Kooperationsverträge zur Umsetzung zusätzlicher Schwimmkurse können aus den zur Verfügung stehenden Mitteln erstattet werden. Zudem können aus diesen Mitteln etwaige Kosten für die Anmietung von Schwimmflächen (z. B. von privaten Anbietern) und Eintrittsgelder für Schwimmstätten beglichen werden.
 
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller sind Schulleitungen.
Diese Mittel des Landes Niedersachsen stehen längstens bis zum 31.12.2022 zur Verfügung.
Die Schulleitungen können beim zuständigen RLSB entsprechende Kostenerstattungen bis zum 30.11.2022 beantragen.

Die vorherige Freigabe durch das zuständige RLSB ist zur Mittelfreigabe erforderlich. Die Mittelfreigabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Online-Anträge.

Das schwimmanleitende externe Personal muss geeignet sein, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und über den Nachweis der Rettungsfähigkeit gemäß den Bestimmungen für den Schulsport verfügen. Diese Qualifikationen sind durch die Schulleitungen zu zu prüfen und zu dokumentieren. 

Für die Auszahlung der Mittel muss die Schule auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zeichnen.

Vertragsarten:

  • Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung (z. B. mit Vereinen oder Jugendhilfeeinrichtungen in freier Trägerschaft)

(weitere Hinweise zu den Verträgen und erforderliche Vertragsmuster sind unten auf dieser Seite unter den Verweisen zu finden)

 

Zur Beantragung 


Zur Abrechnung 

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Bearbeitet von: Dennis Sieck     letzte Änderung 2022-08-26T09:30:20+02:00