Veröffentlichung von Pressebeiträgen zur Veranschaulichung des Unterrichts an Schulen

Durch eine 2018 zwischen den Ländern und der PMG Presse-Monitor GmbH geschlossene Duldungsvereinbarung wurden den Ländern die nichtausschließlichen Rechte zur Nutzung von veröffentlichten Pressebeiträgen zur Veranschaulichung des Unterrichts an Schulen zu nicht kommerziellen Zwecken eingeräumt.

Diese Duldungsvereinbarung wurde nun bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

Damit können die Schulen bis zum Abschluss eines neuen Gesamtvertrages, Beiträge aus Tageszeitungen und Publikumszeitschriften im bisherigen Umfang nutzen.

 

 

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2019-09-18T12:11:41+02:00