Chancen für Schulpsychologinnen und -psychologen
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen durch ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden aus Psychologie die Schulen in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag, sie beraten das System Schule und Einzelpersonen und helfen Schulen, auch in Notfällen handlungsfähig zu bleiben.
Die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe in Niedersachsen ist das Diplom bzw. der Masterabschluss in Psychologie.
Die Arbeit der Schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten ist eingebunden in die Zusammenarbeit innerhalb der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, sowie in der Zusammenarbeit mit allen an der Schule beteiligten Behörden, Einrichtungen und Personen. Berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten bestehen in der Führungsposition einer Dezernatsleiterin oder eines Dezernatsleiters.
Als schulpsychologische Dezernentin bzw. Dezernent werden Sie in unseren Dezernaten 5 an den Standorten der jeweiligen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung bzw. in den Außenstellen tätig.
Hinweis: Falls unter diesem Satz steht "Es wurde nichts gefunden", so existieren aktuell keine offenen Ausschreibungen.
Es wurde nichts gefunden.
Artikelaktionen