Durchführung von Umfragen und Erhebungen in Schulen
Für die Genehmigung sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung zuständig. Der Antrag ist an das jeweilige Regionale Landesamt zu richten, in deren Bezirk sich die (Mehrzahl der) an dem Vorhaben beteiligten Schulen befinden.
Informationen über die Voraussetzungen für die Genehmigung derartiger Vorhaben und die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Punkt 2 des Erlasses bzw. dem unten angefügten Merkblatt.
Eine Entscheidung wird dann von dem zuständigen Standort für ganz Niedersachsen getroffen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Beteiligung an einer genehmigten Umfrage bzw. Erhebung.
Soweit eine Umfrage oder Erhebung (auch) Schulen in freier Trägerschaft betrifft, wäre der jeweilige Träger anzusprechen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 1 der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Lüneburg, Hannover, Braunschweig oder Osnabrück.
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