Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren haben ausschließlich schwerbehinderte Personen sowie Personen, die mindestens ein minderjähriges Kind oder eine/einen Pflegebedürftige/n betreuen.

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Teilzeitmodelle:

Modell A (vorrangig)

Die Ausbildung erfolgt durchgängig in beiden Unterrichtsfächern, alle Seminarveranstaltungen sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht kann bis auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes beträgt 18 Monate.

Modell B (nachrangig, nur nach Absprache mit dem Studienseminar)

Die Ausbildung erfolgt in einer ersten Phase zunächst nur in einem Unterrichtsfach, die Seminarveranstaltungen für dieses Fach sowie das pädagogische Seminar sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht wird nur in diesem Fach erteilt und kann bis auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. In einer zweiten Phase erfolgt die Ausbildung in dem anderen Unterrichtsfach, die Seminarveranstaltungen für dieses Fach sowie das pädagogische Seminar sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht wird nur in diesem Fach erteilt und kann bis auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. In der letzten Phase (4-6 Monate vor der Prüfung) erfolgt die Ausbildung in beiden Fächern, die Seminarveranstaltungen für beide Fächer sowie das pädagogische Seminar sind verpflichtend, der Ausbildungsunterricht wird in beiden Fächern erteilt und kann bis auf die Hälfte reduziert werden, die Anwärterbezüge werden entsprechend gekürzt. Hier verlängert sich die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes auf bis zu 36 Monate.

Die Frage der Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes erfolgt in der Regel nach der Zulassung in Absprache mit der zuständigen Seminarleitung. 

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2022-02-14T11:06:09+02:00