Fragen zur Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis für Religionslehrkräfte

Wo beantrage ich die Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis für Religion in Niedersachsen?

Für die evangelische Religion wenden Sie sich an die:

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511/12 41-393


Für die katholische Religion wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Generalvikariat:

Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim
Hauptabteilung Bildung
Domhof 24
31134 Hildesheim

Tel. 05121 307-287
https://www.bistum-hildesheim.de/bildung-kultur/schulen-hochschulen/religionsunterricht/die-missio-canonica-kirchliche-unterrichtserlaubnis/

Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück
Schulabteilung
Hasestr. 40 A
49074 Osnabrück
Tel. 0541 318-351 o. 318-0
http://schulabteilung-os.de/txt.5/index.html

Bischöfliches Generalvikariat Münster
Hauptabteilung Schule und Erziehung
Domplatz 27
48143 Münster
Tel. 0251 495-0
http://www.bistum-muenster.de/index.php?cat_id=13795

Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn
Hauptabteilung Schule und Erziehung
Domplatz 3
33098 Paderborn
Tel. 05251 125-0
http://www.schuleunderziehung.de/870-Religions-unterricht/913-Missio-canonica/9747,Antragsverfahren-Missio-canonica--Kirchliche-Unterrichtserlaubnis.html

Für die islamische Religion wenden Sie sich an den:

Beirat für den islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen
Dieckbornstraße 11 
30449 Hannover
https://www.beirat-iru-n.de/               

 

Wann muss ich die  Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis beantragen?

Die Erteilungsverfahren sind relativ langwierig, daher ist eine schnellstmögliche Beantragung erforderlich.

Kann ich auch vorläufig ohne die Unterrichts- bzw. Lehrerlaubnis eingestellt werden?

Dies ist leider nicht möglich.

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2022-11-28T14:52:31+01:00