Fragen zum Masernschutz
Muss ich einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorlegen?
Wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren wurden und in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschule, das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Sonderpädagogik eingestellt werden wollen müssen Sie einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorlegen. Bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist kein Nachweis erforderlich.
Wie muss ich den Nachweis erbringen?
Der Nachweis kann durch Vorlage des Impfausweises, der Übersendung einer beglaubigten Kopie der Impfbescheinigung oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erbracht werden. Das Muster für die ärztliche Bescheinigung finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes unter https://www.nlga.niedersachsen.de/downloads/downloads-205271.html
Bis wann muss der Nachweis spätestens vorgelegt werden?
Der Nachweis muss zwingend vor Beginn des Vorbereitungsdienstes bei der RLSB vorgelegt werden.
Kann ich auch vorläufig ohne den Nachweis eingestellt werden?
Dies ist leider nicht möglich.
Wo kann ich mich allgemein über Fragen zum Masernschutz informieren?
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes unter https://www.nlga.niedersachsen.de/downloads/downloads-205271.html und auf der Internetseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung unter https://www.rlsb.de/themen/schulleitung/aug/ifsg/
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