Fragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wurde ab dem 1. Januar 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier bundesweit durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuermerkmal).

Um die Lohnsteuerabzugsmerkmale für seine Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank abrufen zu können, benötigt der Arbeitgeber die Steuer-IdNr. seiner Arbeitnehmer. Aus diesem Grund ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei Beginn des Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitgeber sein Geburtsdatum sowie seine Steuer-IdNr. mitzuteilen sowie Auskunft darüber zu geben, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine IdNr. mit, so ist ein Abruf der ELStAM nicht möglich. In dem Falle hat die Versteuerung nach Steuerklasse 6 zu erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17842&article_id=100564&_psmand=111

Artikelaktionen

Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2016-04-07T12:53:54+02:00