Fragen zum Führungszeugnis

 

- Ohne gültiges erweitertes Führungszeugnis ist eine Einstellung nicht möglich!-

Kann ich das Führungszeugnis sofort nach meiner Zulassung beantragen?

Nein, denn Sie müssen dem Einwohnermeldeamt ein Bestätigungsschreiben vorlegen, das Sie von uns mit dem Einstellungsanschreiben erhalten.

Aufgrund der gegenwärtigen Situation versuchen Sie jedoch schon jetzt, einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu reservieren, der spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin liegt.

Unter besonderen Voraussetzungen können Sie das Führungszeugnis auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz  auch online beantragen:

www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Auf dieser Internetseite können Sie sich auch allgemein über Fragen zum Führungszeugnis informieren.

Ich habe bereits ein älteres Führungszeugnis aus einem anderen Bewerbungsverfahren. Reicht das aus?

Nein, das Führungszeugnis muss aktuell sein. Es muss auch nach den Anforderungen der §§ 30 a i.V.m. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes ausgestellt sein.

Ich halte mich für einige Zeit im Ausland auf. Wer kann für mich das Führungszeugnis beantragen?

Über die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie ausführliche Auskünfte auf der oben genannten Seite des Bundesjustizamtes.

Hier werden ebenfalls die Voraussetzungen für die Online-Beantragung erläutert. Vielleicht erfüllen Sie diese Online-Ausweisfunktionen und können von der Online-Beantragung Gebrauch machen? Bitte informieren Sie sich vorher.

Aber beachten Sie bitte, dass Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen und das o.g. Bestätigungsschreiben mit vorlegen (bzw. hochladen) müssen. Sie können es für diesen Zweck -auf Antrag- auch per mail von uns erhalten.

Wohin wird das Führungszeugnis gesandt?

Das Führungszeugnis geht direkt vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - an uns.
 

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2020-11-23T11:17:53+01:00