KMK - Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Zur verantwortlichen Regelung einer sachgerecht erforderlichen Regelung der Sicherheit im Unterricht wurden in der Kultusministerkonferenz mit Datum vom 27.02.2013 bundesweit einheitliche Empfehlungen „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“ ( RiSU) beschlossen. Diese enthalten die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Mit Erlass d. MK und d. MU in Niedersachsen „Sicherheit im Unterricht“ vom 19.03.2014 wurden im SVBL 05/2014 als Abdruck aus dem Nds. MBl 2014, Seite 312, diese Empfehlungen der KMK mit folgenden landesspezifischen Aussagen in Kraft gesetzt:
„Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht” (im Folgenden: RiSU) vom 9.9.1994 i.d.F. vom 27.2.2013 enthält die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvor-schriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
Die RiSU - einschließlich des Anhangs „Strahlenschutz” - ist anzuwenden
- in allgemein bildenden Schulen und
- im berufsübergreifenden Unterricht sowie im Beruflichen Gymnasium an berufsbildenden Schulen.
Im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts gelten die einschlägigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger, die einschlägigen staatlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Arbeitsmedizin in der jeweils geltenden Fassung.
Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.“
Besondere Hinweise zum des Bereich Strahlenschutzes in der Schule finden Sie hier ...
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