Anlage 1a Nachweis der Schülerinnen und Schüler nach § 150 Abs. 7 NSchG
Stand: 06/2022. Diese Vorlage dient zur Darstellung der Schülerinnen und Schüler, die inklusiv an allgemein bildenden Schulen (außer Förderschulen) beschult werden und für die ein erhöhter Schülerbetrag nach § 150 Abs. 7 NSchG beantragt wird.
Die Anlage 1a ist jeweils mit dem Abschlagsantrag, den Schülerlisten zu den Stichtagen 15.03. und 15.11. des Jahres und dem Antrag auf Abrechnung der Finanzhilfe vorzulegen.
Anlage 1a - Nachweis Zusatzstunden nach 150 Abs 7 NschG.xlsx
— 41 KB
Artikelaktionen
Bearbeitet von:
Marion Horn
letzte Änderung
2022-06-22T07:57:10+02:00