Rundverfügungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde / der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Datei / Formular | Beschreibung |
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16.09.2008 Umlage 2 zur Krankenversicherung | Im Rahmen des Erhöhungsbetrages der Finanzhilfe sind über den allgemeinen Beitragssatz der AOK Niedersachsen hinausgehende Umlagebeiträge nicht berücksichtigungsfähig. |
03.03.2009 - Berücksichtigung von Zusatzversorgungsleistungen | Um Leistungen für eine ergänzende Versorgungs des Lehr- und Zusatzpersonals im Erhöhungsbetrag der Finanzhilfe berücksichtigen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese finden Sie - neben weiteren Hinweisen - in dieser Rundverfügung. |
25.06.2009 - Berücksichtigung von Zusatzversorgungsleistungen - Ergänzung | Ergänzende Hinweise zur Rundverfügung zum selben Thema vom 03.03.2009. |
12.10.2011 - Personalkostenerstattung nach § 154 ff. Nds. Schulgesetz (NSchG); Berücksichtigung der Umlage 2 zur Krankenversicherung und der Pauschalversteuerung für Zusatzversorgungsleistungen | Die Beiträge zur Umlage U2 und die Pauschalversteuerungsbeiträge für die Zusatzversorgung sind nicht Bestandteile der zu erstattenden persönlichen Kosten nach § 155 Abs. 3 Satz 1 und 2 NSchG. |
09.11.2022 – Maßgeblicher Schülerbetrag an FÖS bei mehreren Unterstützungsbedarfen | Klarstellung zur Anwendung des § 150 Abs. 2 S. 2 NSchG (Maßgeblicher Schülerbetrag an Förderschulen, der dem Schwerpunkt der Schule entspricht) |
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