Ganztagsschulen - Vertragsgestaltung
An Ganztagsschulen können daneben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
- Arbeitsverträge mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Kooperationsverträge zur Arbeitnehmerüberlassung (KV01 a),
- Kooperationsverträge ohne Arbeitnehmerüberlassung (KV01 b),
- Kooperationsverträge mit Kommunen oder Einrichtungen in öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft als juristische Personen des öffentlichen Rechts (KV01 c) sowie
- freie Dienstleistungsverträge (DV01)
abgeschlossen werden.
Auf dieser Seite finden Sie alle für den Abschluss und die Abwicklung der Verträge notwendigen Hinweise und Formulare.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Vertragsschlüsse und Vertragsänderungen einem Genehmigungsvorbehalt der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung unterliegen.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt
- bei Arbeitsverträgen und freien Dienstleistungsverträgen durch den regional zuständigen Standort des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV)
und
- bei Kooperationsverträgen durch das Dezernat 1, Fachbereich Finanzen des jeweils zuständigen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung.
Dateien und Formulare
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Link, um auf die zum jeweiligen Thema gehörenden Dateien zuzugreifen. Die Dateien unter II. - VIII. werden nur nach erfolgtem Schul-Login sichtbar.
- Grundsätzliches
- Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Meldebögen
- Arbeitsverträge
- Freie Dienstleistungsverträge
- Kooperationsverträge
- Budget
- Rahmenvereinbarungen
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