Freiwilligendienste
Bitte beachten Sie, dass zukünftig
- von der Schule rechtzeitig vor der Beantragung der Zuweisung einer oder eines Freiwilligen beim Träger eine Einsatzbeschreibung zu erstellen ist, die vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung vorab zu genehmigen ist.
- die Schule sich als Einsatzstelle vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) anerkennen lassen muss, sofern sie Einsatzstelle für einen Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligengesetz werden möchte.
- die Tätigkeit der Freiwilligen ausschließlich Landesaufgaben beinhalten darf und arbeitsmarktneutral sein muss.
- für den Einsatz einer oder eines Freiwilligen spätestens ab 01.08.2019 nur noch die unten stehenden Mustervereinbarungen genutzt werden dürfen.
Weitere Informationen zu diesem Erlass sind auf dieser Seite veröffentlicht.
Freiwilligendienste - Grundsätzliches
Datei / Formular | Beschreibung |
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Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes | Stand: 01/2022 |
Handreichung Freiwilligendienste | Stand: 01/2022 |
Freiwilligenerlass | Runderlass, Stand: 07/2019 |
Aufsatz | Stand: 07/2019 |
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