Freiwilligendienste

Mit Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.08.2019 (SVBl. 7/2019, S.351ff) zum Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in öffentlichen Schulen ist der Einsatz von Freiwilligen zum Vertragsbeginn 01.08.2019 neu geregelt worden. Der Erlass gilt sowohl für Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) als auch nach dem Bundesfreiwilligengesetz (BFD). Ergänzt wird die Neuregelung durch die verbindlich zu nutzenden Mustervereinbarungen sowie eine Einsatzbeschreibung.

Bitte beachten Sie, dass zukünftig

  • von der Schule rechtzeitig vor der Beantragung der Zuweisung einer oder eines Freiwilligen beim Träger eine Einsatzbeschreibung zu erstellen ist, die vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung vorab zu genehmigen ist.
  • die Schule sich als Einsatzstelle vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) anerkennen lassen muss, sofern sie Einsatzstelle für einen Freiwilligen nach dem Bundesfreiwilligengesetz werden möchte.
  • die Tätigkeit der Freiwilligen ausschließlich Landesaufgaben beinhalten darf und arbeitsmarktneutral sein muss.
  • für den Einsatz einer oder eines Freiwilligen spätestens ab 01.08.2019 nur noch die unten stehenden Mustervereinbarungen genutzt werden dürfen.

Weitere Informationen zu diesem Erlass sind auf dieser Seite veröffentlicht.

Freiwilligendienste - Grundsätzliches

 Datei / Formular   Beschreibung 
Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes Stand: 01/2022
Handreichung Freiwilligendienste Stand: 01/2022
Freiwilligenerlass Runderlass, Stand: 07/2019
Aufsatz Stand: 07/2019

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Bearbeitet von: Daniel Schulte     letzte Änderung 2020-12-09T07:39:50+01:00