Versicherungsschutz und Amtshaftung
Schäden, die in Schulen bzw. bei schulischen Veranstaltungen durch Unfälle, Diebstähle und durch Sachbeschädigungen entstehen, werden dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ersetzt. An wen sich der Geschädigte zur Geltendmachung seiner Ansprüche wenden muss, bestimmt sich danach, welche Rechtsgrundlage zugrunde liegt. Nähere Erläuterungen finden Sie hier:
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Versicherungsschutz und Amtshaftung
Schäden, die in Schulen bzw. bei schulischen Veranstaltungen durch Unfälle, Diebstähle und durch Sachbeschädigungen entstehen, werden dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ersetzt. An wen sich der Geschädigte zur Geltendmachung seiner Ansprüche wenden muss, bestimmt sich danach, welche Rechtsgrundlage zugrunde liegt. Nähere Erläuterungen finden Sie hier:
Datei / Formular |
Beschreibung |
Versicherungsschutz für Schülerinnen/Schüler und Amtshaftung
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Schäden, die in Schulen bzw. bei schulischen Veranstaltungen durch Unfälle, Diebstähle und durch Sachbeschädigungen entstehen, werden dem Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ersetzt. An wen sich der Geschädigte zur Geltendmachung seiner Ansprüche wenden muss, bestimmt sich danach, welche Rechtsgrundlage zugrunde liegt. Nähere Erläuterungen finden Sie in dieser Rundverfügung (Stand 06/2020): |
Bearbeitet von:
Anke Knoll
letzte Änderung
2009-06-15T09:36:47+02:00