Schulorganisation
Datenschutz an Schulen und Studienseminaren
Informationen für niedersächsische Schulen und Studienseminare
Dienstreisen
In diesem Abschnitt werden alle notwendigen Informationen zum Thema Dienstreisen (Beantragung, Genehmigung, Abrechnung etc.) zusammengestellt.
Sonderpädagogische Förderung und Inklusion
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.
Freiwilligendienste
Mit Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.08.2019 ist der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden (Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienstleistenden) in öffentlichen Schulen neu geregelt worden.
Ganztagsschulen
Niedersachsen ist Ganztagsschulland: Die Ganztagsschule (GTS) findet sich in allen Regionen unseres Landes und in allen Schulformen wieder. Seit 2014 werden die Ganztagsschulen bedarfsgerecht mit Ressourcen ausstattet – eine wesentliche Voraussetzung zum qualitätsorientierten Ausbau. Der rechtliche Rahmen gibt den Schulen größtmöglichen pädagogischen Gestaltungsspielraum.
Ganztagsschulen - Vertragsgestaltung
Grundlage ist der Ganztagsschulerlass vom 01.08.2014 in der Fassung vom 26.04.2017 (SVBl 6/2017, Seite 291), geändert durch RdErl. vom 10.04.2019 (SVBl. 6/2019, Seite 291). Durch das darin festgelegte Berechnungssystem, wonach sich die Zuweisung der Lehrerstunden an der Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler orientiert, ist es möglich, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen und Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander zu verzahnen.
Namensgebung
Schulen können neben der Schulbezeichnung einen Schulnamen führen. Das Verfahren bei der Namensgebung für eine Schule ist in § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt.
Schulbücher & Lernmittel
Informationen, Hinweise und Links zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
Schulen in freier Trägerschaft
Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sind zuständig für die Genehmigung von Ersatzschulen. Ergänzungsschulen müssen bei den Regionalen Landesämtern angezeigt werden.
Schulfahrten
Die Durchführung von Schulfahrten regelt der Erlass des MK vom 10.01.2006 (SVBl S. 38ff.) Hier ist auch eine Merkliste sowie ein Muster für die Erklärung der Erziehungsberechtigten abgedruckt.
Schulverfassung
Die Entscheidungen in der Schule werden von Konferenzen, dem Schulvorstand und von der Schulleitung getroffen. Ihre Zuständigkeitsbereiche regelt das Niedersächsische Schulgesetz.
Teilnahme an Demonstrationen
Bei der Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit stehen zum einen die Schulpflicht und zum anderen die Demonstrationsfreiheit im Widerstreit zueinander.
Unterrichtsorganisation
Vorerst finden Sie hier Informationen zu den Themen "Hitzefrei" und "Schulausfall bei extremen Wetterbedingungen".
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