Seminare - GUV Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betraut sind. Die Teilnahme dieses Personenkreises an den Seminaren unterstützt den Unternehmer bei der Erfüllung seiner Grundpflichten für Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit (§ 2 UVV „Grundsätze der Prävention“). Für die Arbeitszeit, die wegen Teilnahme an einer Veranstaltung der Unfallkasse ausgefallen ist, hat der Versicherte Anspruch auf Arbeitsentgelt (§ 23 Abs. 3 SGB VII).
Die Seminare, die auch für Schulen angeboten werden, dienen der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch. Sie sollen einen Beitrag leisten für eine kooperative Zusammenarbeit derjenigen, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit maßgeblich sind.
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