Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen
Sie bedürfen hierzu keiner Genehmigung. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit sollten sie allerdings ihren Besuch mindestens drei Tage vorher ankündigen, damit sich die Schule darauf einrichten kann.
Die Regelungen des gleichlautenden Erlass, den Sie hier unter "Verweise" finden, müssen berücksichtigt werden.
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