Einstellung, dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Erweitertes Führungszeugnis
Bei der Einstellung von lehrenden und nicht lehrenden Beschäftigten im schulischen Bereich ist von den Bewerberinnen und Bewerbern ein „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden“ zu verlangen. Dies dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten.
TVÜ-L / TV-L
Am 01.11.2006 trat für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter des Landes Niedersachsen der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ – Länder) in Kraft.
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