Masernschutzgesetz

Am 13.02.2020 wurde das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 6 S. 148) und in das IfSG implementiert. Das Gesetz ist am am 01.03.2020 in Kraft getreten.

Das  Infektionsschutzgesetz (§ 20 IfSG) sieht den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern sowohl für in Schulen und Ausbildungseinrichtungen betreute Kinder und Jugendliche als auch für die dort tätigen Personen (lehrendes und nichtlehrendes Personal, sowie alle sonstigen in der Einrichtung regelmäßig tätigen Personen) vor, soweit diese nach dem 31.12.1970 geboren sind. Im Rahmen des Masernschutzes werden ausschließlich die Impfkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Beihilfe getragen.

Das Gesetz gilt mit seinem Inkrafttreten am 01.03.2020 für neu aufzunehmende Kinder- und Jugendliche sowie Personen, die ab diesem Zeitpunkt eine Tätigkeit in der Schule aufnehmen wollen. Bereits am 01.03.2020 in Einrichtungen betreute oder tätige Personen haben bis zum 31.07.2022 Zeit, nötigenfalls die Impfung nachzuholen und / oder einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.

Mit der Rundverfügung vom 25.02.2020 wurden die Schulleitungen über die Einführung des Masernschutzgesetzes sowie dessen Umsetzung informiert.

Hinsichtlich der Dokumentation für das Bestandspersonal sowie Schülerinnen und Schüler erfolgte eine Information mit Rundverfügung vom 03.02.2021.

Sollten sich im Rahmen der Prüfung Fragen zum Impfstatus ergeben, ist das zuständige Gesundheitsamt Ihr Ansprechpartner.

Das in der Rundverfügung genannte Merkblatt (Anlage 1) sowie die Dokumentationshilfe (Anlage 2) und die Mustervorlage für die ärztliche Bescheinigung (Anlage 3) finden Sie bei den Dateien.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter "Verweise".

 Datei   Beschreibung 
Rundverfügung der RLSB zum Masernschutz vom 18.08.2022 Ablauf der Nachweisfrist sowie Meldeverfahren an die Gesundheitsämter
Rundverfügung der RLSB zum Masernschutz 20.12.2021 Verlängerung der Nachweisfrist bis zum 31.07.2022
Rundverfügung der RLSB zum Masernschutzgesetz vom 22.04.2021 Verlängerung der Nachweisfrist bis zum 31.12.2021
Rundverfügung der RLSB zum Masernschutzgesetz vom 03.02.2021 Dokumentation für das Bestandspersonal sowie Schülerinnen und Schüler
Rundverfügung der NLSchB zum Masernschutzgesetz vom 25.02.2020
Starter Kit Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Masern - Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit www.masernschutz.de
Informationen des Nds. Landesgesundheitsamtes Umsetzung Masernschutzgesetz
Anlage 1 Merkblatt 2020-02-25 Anlage 1 Merkblatt.pdf
Anlage 2 Dokumentationshilfe 2020-02-25 Anlage 2 Dokumentationshilfe.docx
Anlage 3 ärztliche Bescheinigung 2020-02-25 Anlage 3 ärztliche Bescheinigung.docx
MEBI - Meldeportal

Artikelaktionen

Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2022-08-18T13:24:18+02:00