Landesschülerrat

Die Bestimmungen über die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler im Landesschülerrat finden sich in den §§ 168 bis 175 des Niedersächsisches Schulgesetzes

 

Die Schülerwahlordnung vom 04.08.1998 (Nds. GVBl. S. 606), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2005 (Nds. GVBl. S. 78) regelt das Nähere zum Verfahren der Wahlen der Schülervertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des  Landesschülerrats.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe Link unter "Verweise").

 

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2023-03-10T08:41:39+02:00