Landesschülerrat
Die Schülerwahlordnung vom 04.08.1998 (Nds. GVBl. S. 606), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2005 (Nds. GVBl. S. 78) regelt das Nähere zum Verfahren der Wahlen der Schülervertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landesschülerrats.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe Link unter "Verweise").
Artikelaktionen