Vertrauenspersonen

Schwerbehinderte Menschen werden in ihren Betrieben oder Dienststellen von Vertrauenspersonen vertreten und beraten. Diese Personen werden von den schwerbehinderten Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle gewählt. Kernaufgabe der Vertrauenspersonen ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Schule/Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.

Aufgaben & Rechte

erstellt von Admin — zuletzt geändert: 06.02.2019 09:02
Die Aufgaben und Rechte sowie die Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretung sind im § 178 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) geregelt

Artikelaktionen

Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2023-01-12T12:52:40+02:00