Vertrauenspersonen
Schwerbehinderte Menschen werden in ihren Betrieben oder Dienststellen von Vertrauenspersonen vertreten und beraten. Diese Personen werden von den schwerbehinderten Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle gewählt. Kernaufgabe der Vertrauenspersonen ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Schule/Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.
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Vertrauenspersonen
Schwerbehinderte Menschen werden in ihren Betrieben oder Dienststellen von Vertrauenspersonen vertreten und beraten. Diese Personen werden von den schwerbehinderten Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle gewählt. Kernaufgabe der Vertrauenspersonen ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Schule/Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen.
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erstellt von Admin
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zuletzt geändert:
06.02.2019 09:02
Die Aufgaben und Rechte sowie die Zuständigkeiten der Schwerbehindertenvertretung sind im § 178 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) geregelt
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erstellt von Admin
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zuletzt geändert:
09.10.2020 15:28
Die Bezirksvertrauenspersonen vertreten die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten auf der Ebene der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Bearbeitet von:
Admin
letzte Änderung
2023-01-12T12:52:40+02:00