Schulpersonalräte

Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) legt in § 95 fest, dass in Schulen ein Schulpersonalrat gebildet wird. Dieser nimmt die entsprechenden Aufgaben sowie die Beteiligungsrechte der Personalvertretung für die Beschäftigten der jeweiligen Schule wahr.

Spezielle Regelungen zur Beteiligung der Schulpersonalvertretungen, die von den allgemeinen Beteiligungsrechten der Personalräte - wie Mitbestimmung oder Benehmensherstellung - abweichen, werden in § 101 NPersVG aufgeführt. 

Neben den Schulpersonalräten wird bei jedem der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung ein Schulbezirkspersonalrat als so genannte Stufenvertretung mit der Zuständigkeit für den jeweiligen Bezirk des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung gebildet .


Auf den folgenden Seiten werden diese Personalvertretungen vorgestellt: Aufgaben, Organisation und Mitglieder.

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Bearbeitet von: mammen     letzte Änderung 2020-11-10T19:00:40+02:00