SPRINT-Dual-FAQ

Fragen und Antworten zu SPRINT-Dual

Wie sind die Schülerinnen und Schüler am SPRINT-Dual-Projekt versichert?

An Schultagen sind die Schülerinnen und Schüler über den Gemeindeunfallversicherungsverband und an Betriebstagen über die Berufsgenossenschaft versichert.

Flüchtlinge welcher Herkunft dürfen nicht an einer EQ-Maßnahme teilnehmen?

Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern lt. Anlage II des Asylgesetzes werden nicht in EQ-Maßnahmen aufgenommen. Aktuell (Stand 11/2016) sind dies: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

Welches Sprachniveau muss für SPRINT-Dual-Projekte erreicht sein?

Es gab und gibt keine formale Zugangsvoraussetzung, die für die Durchführung einer Einstiegsqualifizierung ein bestimmtes Sprachniveau vorschreibt; als Orientierungsrahmen dient das Sprachniveau A2, besser wäre jedoch B1.

Muss der Status der Flüchtlinge für die EQ-Maßnahme geklärt sein?

Die Bundesagentur hat grundsätzlich eine Globalzustimmung für die Teilnahme von Asylbewerbern mit einer Aufenthaltsgestattung und geduldeten Personen an einer Einstiegsqualifizierung erteilt.

Allerdings muss vor Antritt die formale Erlaubnis der regional zuständigen Ausländerbehörde zur Teilnahme an EQ beantragt und erteilt werden.

Findet die Einstiegsqualifizierung auch in den Schulferien statt?

Ja, in den Schulferien arbeiten die Jugendlichen im Betrieb.

Wohin kann sich ein Arbeitgeber wenden, der Jugendliche im Rahmen der Einstiegsqualifizierung beschäftigen möchte?

An den Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagenturen bzw. der JobCenter.

Wie verhält es sich mit den Fahrkosten (Schülerbeförderung) bei SPRINT-Dual Schülerinnen und Schülern?

Da die Schülerinnen und Schüler von SPRINT-Dual durch Abschluss eines EQ-Vertrages eine Vergütung erhalten, sind die Schulträger nicht verpflichtet, Fahrtkosten zu zahlen.

Ist das Kompetenzfeststellungsverfahren komPASS3 mit allen Schülerinnnen und Schülern eines SPRINT-Projektes durchzuführen, auch wenn diese nicht für SPRINT-Dual in Frage kommen?

Grundsätzlich sollte komPASS3 mit allen SPRINT Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, auch wenn sie für SPRINT-Dual nicht in Frage kommen. Letztendlich geht es doch um Erkenntnisse, die bei der Planung der weiteren Lebenswege und der weiteren Qualifizierungen der Jugendlichen durchaus nützlich sein können.  Der Test muss durchgeführt werden mit allen Schülerinnen und Schülern, die an SPRINT-Dual teilnehmen möchten, denn ein Kompetenzfeststellungsverfahren ist Voraussetzung für einen EQ Vertrag.

Ist der Online-Test des Kompetenzfeststellungsverfahrens komPASS3 für die Schülerinnnen und Schülern eines SPRINT-Projektes kostenfrei?

Ja. Die SPRINT-Schulen erhalten das Medienpaket mit einer Grundausstattung für 12 Schülerinnen und Schüler. Darin enthalten sind auch die Kosten für die beiden kostenpflichtigen Tests. Die Lehrkräfte müssen die SuS bei der Durchführung anleiten und möglichst darauf achten, dass diese den Vollbildmodus nicht verlassen. Sollte dieses doch passieren und ein neuer (kostenpflichtiger) Test gestartet werden müssen, wird dies nicht in Rechnung gestellt werden, da dieses noch der Erprobungsphase geschuldet ist und bereits mit dem Verlag nach einer einfacheren Lösung gesucht wird. Sollten die Schulen mehrere SPRINT-Gruppen haben, werden für alle Schülerinnen und Schüler die Kosten für die Tests übernommen. Für diese Personengruppe muss die Schule gemäß der Personenzahl lediglich die Verbrauchsmaterialien bestehend aus dem Logbuch (5,00 €), Material für Übung Rainbow (3,50 €) und ggf. Kleber/Sticker (2,50 €) für das Zielfindungsgespräch nachbestellen.

Welche Kosten entstehen für den Online - Test im Rahmen des Kompetenzfeststellungsverfahren komPASS3 für die Schülerinnnen und Schülern, die NICHT in einem SPRINT-Projekt beschult werden?

Die Kosten für weitere Durchgänge von Schülern aus z.B. BVJ-Sprachförderklassen sind z.Z. von den Schulen zu tragen. Dort kommen zu den oben aufgeführten Kosten noch die Kosten für die beiden kostenpflichtigen Tests (Konzentrationstest d2-C 2,00 € + Intelligenztest WMT-2 3,00 €) hinzu, so dass pro Schülerin bzw. Schüler insgesamt 16,00 € aufzubringen sind.

Ist es möglich, die Beschulung in SPRINT-Dual in Form von Blockuntericht zu gestalten?

Ja, eine Beschulung in Form von Blockuntericht ist so, wie in der Berufsschule üblich, ebenfalls möglich.

Können im Rahmen von SPRINT-Dual Drittleistungen eingebunden werden?

Nein, das Einbinden von Drittleistungen ist nicht vorgesehen.

Kann ein EQ-Platz gewechselt werden?

Im SGB III § 54a (Einstiegsqualifizierung) Absatz 5 findet sich dazu keine Positivdefinition: "(5) Die Förderung einer oder eines Auszubildenden, die oder der bereits eine betriebliche Einstiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens durchlaufen hat, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung versicherungspflichtig beschäftigt war, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Einstiegsqualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Eltern durchgeführt wird."

Daraus wird in den fachlichen Weisungen zu EQ nun der Umkehrschluss gezogen. Dort heißt es unter Punkt 54a.52 (Fortsetzung der EQ bei einem anderen Arbeitgeber): "Die Förderung für eine Person, die bereits im Rahmen dieses Gesetzes gefördert wurde, bei einem anderen Arbeitgeber ist nicht ausgeschlossen. Die bisherige Förderzeit ist in diesen Fällen in vollem Umfang auf die neue Förderung anzurechnen und darf insgesamt 12 Monate nicht überschreiten."

Fazit: Soweit der Absatz 5 und die dazu ergangene Weisung 54a.52 beachtet und eingehalten werden, ist der Wechsel möglich.

Müssen zur SPRINT-Dual-Beantragung bereits EQ-Verträge vorgelegt werden?

Nein. Im Rahmen der Beantragung muss nur angegeben werden, dass EQ-Plätze wenigstens in Aussicht stehen.

Wann müssen SPRINT-Dual-Klassen und somit EQ-Maßnahmen spätestens beginnen?

Der späteste Beginn von SPRINT-Dual-Klassen/EQ-Maßnahmen ist der 01.02.20XX, um bis zum 31.07.20XX auf die geforderte Mindestlaufzeit von sechs Monaten zu kommen.

Was soll auf der SPRINT-Dual-Teilnahmebescheinigung als Enddatum der Beschulung eingetragen werden?

Da zum „erfolgreichen  Besuch“ von SPRINT-Dual-Klassen das mindestens sechsmonatige Absolvieren einer EQ-Maßnahme Voraussetzung ist, ist hier der letzte Tag der EQ-Maßnahme (i. d. R. der 31.07.20XX) einzutragen.

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Bearbeitet von: Uwe Droppelmann     letzte Änderung 2017-09-01T10:37:56+02:00