Formen des Nachteilsausgleiches bei Autismus-Spektrum-Störungen

Ohne die fachlichen Anforderungen geringer zu bemessen ist bei mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungsanforderungen auf die Behinderung der Schülerin oder des Schülers angemessen Rücksicht zu nehmen. Durch geeignete Hilfen sollen der autistischen Schülerin bzw. dem autistischen Schüler vergleichbare Bedingungen wie den nicht behinderten Schülerinnen und Schülern gewährt werden.

Dieser individuell festzulegende und zu gewährende Nachteilsausgleich kann wie folgt aussehen:

Allgemeine schulische Förderung

  • verlängerte Arbeitszeiten oder verkürzte Aufgabenstellungen bei Klassenarbeiten
  • einheitliche Darstellung des Schriftbildes
  • Verzicht auf unwesentliche Details
  • Alternative Präsentation (z.B. vergrößerte Kopien, umfangreichere Aufgabenstellungen segmentieren)
  • separater Raum bei Klassenarbeiten
  • schriftliche Leistungen anstelle von mündlichen oder Abfragen in 1:1-Situaton
  • Strukturierungshilfen zur Unterstützung und Förderung der mündlichen Mitarbeit (z.B. Ermutigung zur Äußerung von Hypothesen, Führen einer Rednerliste, Führen eines Meldeprotokolls)
  • die schriftlichen Leistungen in höherem Maße bewerten als die mündlichen (oder umgekehrt)
  • Verzicht auf soziale Arbeitsformen (Partner- und Gruppenarbeit)
  • Individuelle Arbeitsplatzorganisation (Reizreduktion, Kennzeichnung einzelner Bereiche durch Klebeband, ggf. separate Ablage bzw. Regal)
  • Hilfen zur Strukturierung der Kommunikation (Visualisierung durch Karten)
  • Hilfen zur Strukturierung der Arbeitsabläufe über Pläne und Visualisierungen (Einsatz eines abgestimmten Stundenplanes, Schultimer, Markierungen, Beschriftungen, Handlungsplanungen)
  • Hilfen zur zeitlichen Strukturierung durch Einsatz eines z.B. TimeTimers
  • Tafelabschrieb verringern (ggf. von Mitschülern kopieren)
  • Einsatz von geeigneter Lineatur, vergrößerten Kopien und Laptop bei erheblicher Beeinträchtigung des Schriftbildes
  • Größere Exaktheitstoleranz bei Schriftbild und Geometrie
  • Modifizierung der Hausaufgaben 
  • Individuelle Pausenregelung (ggf. Verbleib im Klassenraum und Beschäftigung mit Spezialinteressen)

Unterrichtsfächer

Sprachen

  • Nacherzählungen und Inhaltsangaben mit Strukturierungshilfen (Schema über Ablauf z.B. Einleitung, Hauptteil usw., genaue Zeitvorgabe) sind meist möglich, jedoch sollte eine wortwörtliche Wiedergabe durch konkrete Aufgabenstellung vermieden werden
  • Bei Aufgabenstellungen mit personenbezogenen Kontexten Berücksichtigung des Mangels an Empathie und Perspektivübernahme (Mimik, Gestik, zwischenmenschliche Kontexte werden meist nicht entsprechend verstanden und entschlüsselt) – daher hier eher sachbezogene Inhalte wählen die ggf. die Interessenschwerpunkte der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers berücksichtigen
  • Aufgabenstellungen im Bereich der Interpretation und Lyrik können oft durch den fehlende eigene Erfahrungen nicht bewältigt werden – Inhalte werden wortwörtlich verstanden, Redewendungen und Metaphern können nicht interpretiert werden; hier müssen Erläuterungen und ggf. Wörterbücher herangezogen werden, ebenso wie strukturierende Maßnahmen

Mathematik

  • Strukturierungshilfen bei verschiedenen Aufgabentypen
  • Nutzung von Anschauungsmaterial
  • bei Geometrie größere Exaktheitstoleranz
  • Textaufgaben ohne sozialen Kontext
  • Individuelle Rechenwege akzeptieren

Sachunterricht/Naturwissenschaften/Gesellschaftswissenschaften

  • Anwendung in Analogie zu den Fächern Sprachen und Mathematik
  • Einbeziehung der Spezialinteressen

Kunst

  • vorgegebene statt freie Themenstellungen
  • Zeichnen statt Malen

Musik

  •  ggf. Benotung nur über schriftliche Leistungen

Sport/Schwimmen

  • Schwerpunkt auf Individualsport
  • Motorische Probleme nicht in die Bewertung nehmen
  • Aussetzung der Bewertung ist möglich
  • Strukturierung anbieten
  • Ggf. Befreiung vom Schwimmunterricht möglich

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Bearbeitet von: annkristinschroeder     letzte Änderung 2020-09-24T13:07:29+02:00