Versetzung innerhalb Niedersachsens oder im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Bundesländern

Versetzung bedeutet: Sie wechseln auf Dauer an eine andere Schule oder Dienststelle.

Das Versetzungsverfahren betrifft alle Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Niedersachsen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen beschäftigt sind.

Auch niedersächsische Lehrkräfte, die für den Dienst an Auslandsschulen oder an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt wurden, können am Versetzungsverfahren teilnehmen.

Versetzungen können aus dienstlichen Gründen (z. B der Unterrichtsversorgung, der Aufhebung von Schulen) oder persönlichen Gründen der Lehrkraft erfolgen.

Umzugskosten?

Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort wird Ihnen grundsätzlich die Erstattung der Umzugskosten zugesagt. Eine Zusage ist nicht möglich, wenn Ihre Wohnung weniger als 30 km von der neuen Dienststelle entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt. Näheres zur Umzugskostenvergütung finden Sie unter www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27859&article_id=95637&_psmand=111.

Online-Verfahren

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb Niedersachsens oder im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Bundesländern eine Versetzung zu beantragen. In beiden Fällen geben Sie Ihre Daten in die Web-Anwendung auf folgender Internetseite ein: www.lv-online.niedersachsen.de

Dort erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren.

Auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums und auf der Homepage der Kultusministerkonferenz (KMK) finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

 

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Bearbeitet von: Peter Oltmann     letzte Änderung 2020-09-28T12:14:28+02:00      Foto: © iStockphoto/Spiderstock