Mutterschutz in der Schule

Schwangere Lehrerinnen und Landesbedienstete an niedersächsischen Schulen - Informationen und Handlungshilfen für Schulleiterinnen und Schulleiter

Die berufstätige und auch stillende Mutter unterliegt in Deutschland einem besonderen, gesetzlich verankerten Schutz. Geregelt wird dies im Wesentlichen durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.

Die für Beamtinnen gültige Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) bezieht sich in § 1 ausdrücklich auf die beiden oben genannten Regelwerke.

Die vorliegende Broschüre des Niedersächsischen Kultusministeriums soll Schulleiterinnen und Schulleiter bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe der Umsetzung des Mutterschutzes in Schule unterstützen.

Hilfreich bei Fragen rund um den Mutterschutz sind auch die Flyer Familie und Beruf der Gleichstellungsbeauftragten der RLSB.

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2021-12-13T11:01:46+02:00      © Niedersächsischen Kultusministerium