Mutterschutz - Bestimmungen

Im Falle der Schwangerschaft einer Lehrerin in einer Schule oder einem Studienseminar tragen die Schulleitung bzw. Seminarleitung in ihrer Arbeitgeberfunktion eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden Mutter.

Diese Verantwortung ergibt sich aus den allgemeinen Forderungen der §§ 3-5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den speziellen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) und, speziell für die Beamtinnen, der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV).

Die spezielle Fürsorgepflicht betrifft hauptsächlich die Bereich der Gefährdungsbeurteilung (auch Beurteilung der Arbeitsbedingungen genannt), Klärung des Immunstatus der Schwangeren und die Arbeitszeitregelungen.

Zur weiteren Information finden Sie Materialien zum Download unten unter "Verweise".

Möglichst alle Lehrerinnen sollten bereits zu Beginn ihrer Tätigkeit in Schule oder Studienseminar den vollständigen Impfschutz gegen die in den Schulen relevanten Infektionskrankheiten besitzen.

Artikelaktionen

Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2020-11-24T11:40:05+02:00