Arbeitsmedizinischer Dienst

Der arbeitsmedizinische Dienst hat nichts mit dem Gesundheitsamt zu tun, welches einen gesundheitspolitischen Auftrag im öffentlichen Interesse hat. Im Zentrum der Aufmerksamkeit des arbeitsmedizinischen Dienstes stehen der Arbeits- und Gesundheitsschutz, vor allem im Sinne der Prävention.

Allerdings ist der arbeitsmedizinische Dienst nicht nur im Einzelverhältnis zu Beschäftigten tätig, sondern soll vor allem auch allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen fördern. In diesem Sinne nimmt er an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil, referiert über arbeitsmedizinische Themen und beteiligt sich an betrieblichen Arbeitsschutzprojekten. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit Personalräten und anderen Interessenvertretern der Beschäftigten unerlässlicher Bestandteil der Tätigkeit des arbeitsmedizinischen Dienstes.

Laut Arbeitssicherheitsgesetz sind die Mitarbeiter des arbeitsmedizinischen Dienstes die arbeitsmedizinischen Berater des Arbeitgebers und der Beschäftigten. Sie unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Sie übernehmen keine vertrauensärztlichen Aufgaben im Auftrag des Arbeitgebers. Dies bleibt im öffentlichen Dienst Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes.

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2020-10-19T15:07:41+01:00      Foto: © Nyul - stockxpert.com