Arbeitsmedizinischer Dienst
Allerdings ist der arbeitsmedizinische Dienst nicht nur im Einzelverhältnis zu Beschäftigten tätig, sondern soll vor allem auch allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen fördern. In diesem Sinne nimmt er an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil, referiert über arbeitsmedizinische Themen und beteiligt sich an betrieblichen Arbeitsschutzprojekten. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit Personalräten und anderen Interessenvertretern der Beschäftigten unerlässlicher Bestandteil der Tätigkeit des arbeitsmedizinischen Dienstes.
Laut Arbeitssicherheitsgesetz sind die Mitarbeiter des arbeitsmedizinischen Dienstes die arbeitsmedizinischen Berater des Arbeitgebers und der Beschäftigten. Sie unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Sie übernehmen keine vertrauensärztlichen Aufgaben im Auftrag des Arbeitgebers. Dies bleibt im öffentlichen Dienst Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes.
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