Arbeitszeit
Altersteilzeit für Lehrkräfte und Schulleitungen
Die Altersteilzeit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis bestimmt sich nach § 63 NBG. Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte getroffen worden.
Arbeitszeitkonto
Informationen und Formulare zum Arbeitszeitkonto, Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)
Freiwilliges Arbeitszeitkonto
Nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) in der Fassung vom 14.05.2012 ist es nach § 6 auch unabhängig von der Ableistung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos möglich, ein freiwilliges Arbeitszeitkonto einzurichten.
Freiwilliges Arbeitszeitkonto in der Altersteilzeit
Die Möglichkeit des Ableistens eines freiwilligen Arbeitszeitkontos besteht nunmehr auch für Lehrkräfte in Altersteilzeit. Lehrkräfte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell sind davon jedoch ausgenommen.
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