Richtlinie Qualität in Kitas
Das Land gewährt auf Grundlage des am 14.12.2018 verabschiedeten „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften nach Maßgabe der Richtlinie Qualität in Kitas.
Mit dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 23.10.2019 wird die o.g. Richtlinie mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft treten.
Mit der Richtlinie Qualität in Kitas werden die Fördergegenstände der derzeit (noch) geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) und der Richtlinie Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung weiterentwickelt.
Gegenstand der Förderung sind
- die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt (Zusatzkräfte Betreuung),
- die Beschäftigung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung und Entlastung der Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung),
- die Beschäftigung von Personen, die in Teilzeit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss als Regelkraft in Kindertagesstätten erwerben (Zusatzkräfte Ausbildung),
- Ausbildungszuschüsse von Anstellungsträgern an Auszubildende in Teilzeitbeschäftigung,
- Qualifizierungsmaßnahmen für Einrichtungsleitungen und
- Einführungskurse für nicht einschlägig qualifizierte Zusatzkräfte in der Betreuung.
Eine Übersicht über die Bildungsträger, die über das "Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung" verfügen, finden Sie unter folgendem Link: https://www.aewb-nds.de/pruefung-und-anerkennung/zertifizierung/guetesiegel-fruehkindliche-bildung/.
Die Zuwendung wird einmalig für den Förderzeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2023 gewährt.
Bei Fragen zur Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie Qualität in Kitas wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Bereich Braunschweig
Julie Windolph
Tel.: 0511 106-2363
Julie.Windolph@rlsb-h.niedersachsen.de
Bereich Hannover
Detlef Witte
Tel.: 0511 106-2310
Detlef.Witte@rlsb-h.niedersachsen.de
Bereich Lüneburg
Stefan Adolph
Tel.: 0511 106-7081
Stefan.Adolph@rlsb-h.niedersachsen.de
Bereich Weser-Ems
Michael Bröde
Tel.: 0511 106-7008
Michael.Broede@rlsb-h.niedersachsen.de
Datei | Beschreibung |
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Richtlinie Qualität in Kitas | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften, RdErl. d. MK v. 23.10.2019 i.d.F.v. 04.12.2019 |
FAQ zur Richtlinie | Fragen und Antworten zur Richtlinie |
Berechnungsgrundlage der Zuwendungshöhe pro örtlichem Träger | Statistik der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesamtes für Statistik zum Stichtag 01.03.2019 |
Einführungskurs für „Zusatzkräfte Betreuung“ in Kindertagesstätten | Rahmenkonzept und curriculare Grundlagen |
Curriculum zur Qualifizierung von Kita-Leitungen | Niedersächsisches Curriculum zur Qualifizierung von Leitungen von Kindertageseinrichtungen |
Übersicht Schulstandorte | Schulstandorte in Niedersachsen für die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in der Klasse 2 der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent |
Übersicht Schulstandorte | Schulstandorte Fachschule Sozialpädagogik als berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeit |
Geldbedarfsanforderung | Vordruck zur Geldbedarfsanforderung |
Zwischennachweis | Vordruck für den Zwischennachweis |
Anlagen zum Zwischennachweis | Anlagen 1 bis 5 zum Zwischennachweis |
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