Richtlinie Betriebskosten Kindertagespflege (RKTP)
Die RKTP ist rückwirkend ab dem 01.08.2016 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2022 außer Kraft. Die Förderung umfasst die laufende Geldleistung an Kindertagespflegepersonen für eine bedarfsgerechte Betreuung in der Kindertagespflege, den Erwerb einer Grundqualifizierung nach dem "Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege" (QHB) im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, die fachlich-pädagogische Beratung und Begleitung sowie die Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen.
Hinweise zum Änderungserlass des MK vom 03.06.2020
Aufgrund eines Schreibfehlers im Änderungserlass ist Nr. 5.4 der RKTP wie folgt zu korrigieren: „Die Angabe der „Nummern 2.1.2 bis 2.1.5“ wird durch die Angabe der Nummern „2.1.3 bis 2.1.5“ ersetzt.“.
Die auf dieser Seite ebenfalls zur Verfügung gestellte Lesefassung der geänderten Richtlinie enthält die korrekte Nummerierung.
Hinweise zur Antragstellung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022
Im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) wurde die RKTP zum Kindergartenjahr 2021/2022 in einen gesetzlichen Anspruch überführt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zur Gewährung einer Zuwendung nach der RKTP wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Richtlinie & FAQ
Datei / Formular | Beschreibung |
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Richtlinie RKTP | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP), RdErl. d. MK v. 27. 10. 2016 (Nds. MBl. Nr. 40/2016, S. 1036) |
Änderung der Richtlinie (Lesefassung) | Änderung der RKTP, RdErl. d. MK v. 03.06.2020 (nicht veröffentlichte Lesefassung) |
FAQ | Fragen und Antworten zur RKTP |
2020/2021
Datei / Formular | Beschreibung |
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Geldbedarfsanforderung | Vordruck für die Geldbedarfsanforderung für das Kindergartenjahr 2020/2021 |
Verwendungsnachweis | Verwendungsnachweis für das Kindergartenjahr 2020/2021 |
Anlagen zum Verwendungsnachweis | Anlagen zum Verwendungsnachweis für das Kindergartenjahr 2020/2021 |
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