Fachbereich Frühkindliche Bildung - Niedersächsisches Landesjugendamt
Fachbereich Frühkindliche Bildung - Niedersächsisches Landesjugendamt
Der Fachbereich ist landesweit in Niedersachsen zuständig u.a. für die Aufgaben:
-
Finanzhilfe nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG),
- Besondere Finanzhilfe gem. § 18 a KiTaG (Sprachförderung),
Das Niedersächsische Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Niedersächsischem Landesjugendhilfeausschuss. Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfehlungen auf überörtlicher Ebene. Die Aufgaben der Verwaltung sind drei Fachbereichen übertragen. Diese können Sie dem Organigramm des Landesjugendamtes entnehmen.
Weitergehende Informationen zum Fachbereich I des Niedersächsischen Landesjugendamtes mit den Aufgaben „Kinder, Jugend und Familie“ finden Sie hier:
http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/
Weitergehende Informationen zum Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes mit den Aufgaben „Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“ finden Sie hier:
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37585&article_id=139200&_psmand=8
Weitergehende Informationen zum Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss Sie finden Sie hier:
http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/landesjugendhilfeausschuss/
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