Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen

Schülerinnen und Schülern, die Leistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erhalten, wurde bis zum 28.02.2015 ein freiwilliger Zuschuss des Landes zur Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen gewährt.

Seit dem 01.03.2015 haben auch nach § 3 AsylbLG leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch auf Bezuschussung der schulischen Mittagsverpflegung aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket. Die freiwilligen Zuschüsse des Landes für diesen Personenkreis sind daher ab 01.03.2015 entfallen.

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Bearbeitet von: Admin     letzte Änderung 2015-12-17T12:25:43+02:00      Foto: © kolyris/stockxpert.com