Diätassistenz
Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung wie dem Erstellen von Diätplänen, dem Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen befähigen sowie dazu, bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken und ernährungstherapeutische Beratungen und Schulungen durchzuführen. (§ 3 DiätAssG)
Zugangsvoraussetzungen (§ 5 DiätAssG)
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- der Realschulabschluss
oder eine gleichwertige Ausbildung
oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Ausbildung und Prüfung (§ 4 DiätAssG und § 1 DiätAss-APrV)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus
- theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 3050 Stunden und
- einer praktischen Ausbildung im Umfang von 1400 Stunden.
Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.
Kontakt
Erreichbarkeit |
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover |
Mailänder Straße 2,
30539 Hannover
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Dezernentin |
Daniela Depping
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Tel: 0511 106-7151
Fax: 0511 106-992860 |
Sachbearbeitung |
Doreen Rupprecht
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Tel: 0511 106-3341
Fax: 0511 106-992860
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NN
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Tel: 0511 106-
Fax: 0511 106-992860 |
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